VW T6
90€ / Tag
inkl. MwSt.
4 Türen, 9 Sitze
Getriebe: Automatik
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6 | 7. Oktober 202517:00 7 | 8. Oktober 2025Bis 18:00 Ab 18:00 8 | 9 | 10. Oktober 2025Bis 08:00 10 | 11 | 12 |
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20. Oktober 202508:00 - 07:00 20 | 21. Oktober 2025Ab 07:00 verfügbar 21 | 22. Oktober 2025Ab 12:00 22 | 23 | 24 | 25 | 26. Oktober 2025Bis 17:00 26 |
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Fahrzeugdetails
Der VW T6 Multivan: Vielseitiger Begleiter für Familie und Freizeit
Der VW T6 Multivan vereint Komfort, Raum und Flexibilität in einem stilvollen Paket. Ideal für Familienausflüge, Reisen und alle Abenteuer dazwischen, bietet der T6 Bus eine Reihe beeindruckender Eigenschaften:
- Geräumiger Innenraum: Mit großzügigem Platzangebot für bis zu 9 Passagiere und vielseitigen Sitzkonfigurationen sorgt der T6 Multivan für Komfort auf jeder Fahrt. Ob für große Familien oder Gruppenausflüge – hier finden alle Platz.
- Flexible Ausstattung: Der T6 Bus bietet eine durchdachte Innenraumgestaltung mit verschiebbaren und umklappbaren Sitzen, die eine einfache Anpassung des Innenraums an Ihre Bedürfnisse ermöglicht. Besonders praktisch für variable Nutzung und zusätzlichen Stauraum.
- Starker und effizienter Motor: Die modernen Motoren bieten sowohl kräftige Leistung als auch eine hohe Kraftstoffeffizienz, um jede Reise angenehm und wirtschaftlich zu gestalten.
- Komfortable Features: Genießen Sie hochwertige Materialien, ein modernes Infotainmentsystem und eine bequeme Fahrerposition, die jede Fahrt im T6 Multivan angenehm macht.
- Sicherheit und Technik: Ausgestattet mit fortschrittlichen Sicherheits- und Fahrerassistenzsystemen wie dem Notbremsassistenten, dem Spurhalteassistenten und dem Parkassistenten, bietet der VW T6 Bus höchste Sicherheit und Fahrkomfort.
Mietdauer | Preis | Inklusivkilometer |
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1 Tag 24h | 90 € | 200 km |
Wochenendtarif Fr. 16:00 bis Mo 08:00 | 240,00 € | 500 km |
Kaution | 500,00 € |
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1. Vertragsgegenstand
Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug im vertragsgemäßen Umfang für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Der Vermieter hat Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und anderer vertraglich festgelegter Entgelte. Die Allgemeinen Vermietbedingungen, der Mietvertrag mit Preisliste/Zusatzinformationen und der Fahrzeugzustandsbericht regeln die Anmietung und das Mietverhältnis. Eine Kostenübernahmeerklärung durch eine Versicherung oder Mobilitätsgarantie beeinflusst nicht die Zahlungspflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter.
2. Reservierungen
Reservierungen sind nur für Fahrzeuggruppen, nicht für Fahrzeugtypen, verbindlich. Bei verspäteter Übernahme kann der Vermieter die Reservierung aufheben. Abbestellungen müssen bis spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Bei verspäteter Abbestellung oder Nichtübernahme kann der Vermieter den Tagesmietpreis verlangen, es sei denn, eine anderweitige Vermietung war möglich.
3. Entgelte und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der gültigen Preisliste und dem Mietvertrag bis zur vereinbarten Fahrzeugrückgabe. Der Mietpreis umfasst Versicherungsschutz, Wartung, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und Erstbefüllung mit Frostschutz/Scheibenreiniger.
Zusätzlich zur Miete außerhalb der Geschäftszeiten wird eine Notdienstpauschale erhoben. Kraftstoff, Maut, Park- und Fährgebühren trägt der Mieter, es sei denn, der Vermieter ist verantwortlich. Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Debitkarte; Barzahlung ist nicht möglich.Der Mietpreis und andere Entgelte inklusive Mehrwertsteuer sind bei Anmietung fällig.Zahlungen erfolgen per Kreditkarte (VISA, Mastercard) oder Debitkarte. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Die Kreditkartenunterschrift gilt als Ermächtigung zur Reservierung und Belastung nach Mietende.Im Haftpflichtschadensfall kann das Fahrzeug als Ersatz angemietet werden. Die Mietwagenkosten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet, aber der Mieter bleibt zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, die Versicherung erstattet dem Vermieter die Kosten.Bei Nutzung als Versicherungsleistung oder im Rahmen einer Kostenübernahme gelten die Bedingungen der Kostenübernahmeerklärung. Der Mieter bleibt zur Zahlung verpflichtet, es sei denn, die Versicherung oder der Assistance-Dienstleister erstattet dem Vermieter die Kosten.
4. Kaution, Nachbelastungen
Der Mieter hinterlegt als Sicherheit zur Abdeckung der Vermieteransprüche eine Kaution, die nach Mietende abgerechnet wird. Falls die Kaution nicht ausreicht oder weitere Forderungen entstehen, können diese dem Zahlungsmittel des Mieters nachbelastet werden.
5. Übernahme des Mietfahrzeuges
Die Identifikation des Mieters erfolgt vor der Fahrzeugübernahme durch Vorlage eines Personalausweises/Passes mit Adressnachweis. Eine gültige deutsche Fahrerlaubnis ist erforderlich. Der Vermieter kann die Herausgabe verweigern, wenn die notwendigen Dokumente fehlen. Der Mieter prüft bei der Übernahme den Zustand des Fahrzeugs und meldet Schäden. Schäden, Fehlteile und Verschmutzungen werden auf dem Fahrzeugzustandsbericht vermerkt.
6. Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer erstreckt sich nur auf die vereinbarte Zeit. Eine Verlängerung erfordert die Zustimmung des Vermieters und kann von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
7. Rückgabe des Fahrzeugs
Die Rückgabe erfolgt vollgetankt und sauber am vereinbarten Ort. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Transportkosten für andere Rückgabeorte trägt der Mieter.Bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten füllt der Mieter einen Rückgabebeleg aus. Ohne Beleg gilt der nächste reguläre Öffnungszeitpunkt als Rückgabezeitpunkt.Der Vermieter kann das Fahrzeug fristlos zurückfordern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Mieter kann im Falle eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen. Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht kann der Vermieter Strafanzeige erstatten, und entstehende Kosten trägt der Mieter. Bei verspäteter Rückgabe verlangt der Vermieter Nutzungsentgelt und zusätzliche Kosten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8. Benutzung des Mietfahrzeuges – Verbotene Nutzung und Obliegenheiten
Der Mieter prüft die Fahrtüchtigkeit des Fahrers und informiert diesen über die Vermietbedingungen. Das Fahrzeug ist sachgemäß zu behandeln und in verkehrssicherem Zustand zu halten.Verbotene Nutzungen umfassen u.a. Fährpassagen, motorsportliche Veranstaltungen, Straftaten, übermäßige Beanspruchung, Beförderung gefährlicher Stoffe, Weitervermietung, gewerbliche Nutzung, Werbezwecke.Die Fahrzeugnutzung ist in bestimmte Länder gestattet; Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Vermieters.Haustiere dürfen nur in geeigneten Fahrzeugen und mit Sicherungsvorrichtungen mitgenommen werden. Der Mieter ist für Einhaltung von Bestimmungen und Reinigung verantwortlich.Adressänderungen und Fahrerinformationen sind dem Vermieter mitzuteilen.Die Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren ist nur mit geeigneten Kindersitzen erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Mieter von weiteren Anmietungen ausgeschlossen werden.
9. Reparaturen
Reparaturen bis 100 Euro sind ohne Rücksprache mit dem Vermieter durchführbar und werden erstattet. Bei höheren Beträgen ist die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Reparaturen müssen durch Rechnungen nachgewiesen werden.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung im Schadensfall. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung kann vereinbart werden.Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Abschlepp- und Bergungskosten sowie Mietentgang.Schäden durch unsachgemäße Behandlung, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung vertraglicher Pflichten sind vom Mieter zu tragen.Der Mieter haftet für Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen.Bei Diebstahl ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Eine polizeiliche Anzeige ist erforderlich. Der Mieter haftet bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, sofern er die Schlüssel nicht sicher aufbewahrt hat.
12. Versicherung
Das Mietfahrzeug ist haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz umfasst Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung ist möglich. Versicherungsschutz besteht nur bei bestimmungsgemäßer Nutzung.
13. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist die Polizei hinzuzuziehen. Der Vermieter ist unverzüglich zu informieren. Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben.Der Mieter ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Schadensregulierung zu liefern.Bei Verstoß gegen diese Pflichten haftet der Mieter für die Schäden.
14. Datenschutz
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zu vertraglichen Zwecken.
15. Kündigung des Mietvertrages
Der Mietvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt u.a. bei Verstößen gegen die Vermietbedingungen, Nichtzahlung des Mietzinses oder erheblichen Schäden am Fahrzeug vor.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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Kontakt & FAQs
Rückgabe vor oder nach den Öffnungszeiten?
Eine Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten ist kein Problem. An unserem Firmengebäude gibt es einen Schlüsseltresor mit Fallklappe. Am nächsten Tag wird das Fahrzeug von uns dann zurückgenommen und Ihnen die Rechnung per E-Mail versandt.
Kann ich das Mietobjekt vor oder nach den Öffnungszeiten abholen?
Müssen sie Ihr Fahrzeug vor oder nach den Öffnungszeiten abholen, dann ist das bei uns kein Problem. Bei Reservierung außerhalb der Öffnungszeiten, wird der Schlüssel in einem dafür vorgesehenen Schlüsseltresor deponiert und es wird Ihnen die Pin Per E-Mail zugesandt. Somit sind Sie nicht an die Öffnungszeiten gebunden.
Muss ich das Fahrzeug Reinigen (Waschen und Saugen)?
Um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen das Fahrzeug oder den Anhänger so abzugeben wie Sie ihn auch bekommen haben.
Das Mietobjekt wird vor jeder Ausgabe geprüft und ein Dokument erstellt.
Sollten Sie im Vorfeld schon wissen, dass sie keine Zeit dafür haben können Sie dies auch gerne bei der Reservierung mit angeben wir übernehmen dies gegen Endgeld gerne für Sie.
Muss ich das Fahrzeug Volltanken?
Die Fahrzeuge werden immer Vollgetankt bis zum Abschalten der Zapfpistole übergeben.
Dies erwarten wir auch bei der Rückgabe des Fahrzeugs.
Wenn Sie nicht für die Betankung zuständig sein wollen, übernehmen wir das gerne für Sie. Wir verrechnen die Kosten an Sie weiter.
Was ist eine Kaution?
Bei einer Kaution handelt es sich um eine Geldsumme, die man als Sicherheit beim MietPark hinterlegen muss. Die Kaution wird auch Mietsicherheit genannt. Nach fehlerfreier Rückgabe des Mietobjekts wir die Kaution wieder ausbezahlt.
Was passiert bei einem Unfall?
Zuerst muss man unterscheiden ob sie selbst die Schuld dafür tragen oder ob Sie unschuldig in einen Verkehrsunfall geraten sind.
Grundsätzlich ist die Polizei zu informieren.
Bei einem Selbstverschuldeten Verkehrsunfall fällt eine Selbstbeteiligung von 1500€ an. Diese wird mit dem Schaden verrechnet. Sollte die Reparatursumme niedriger ausfallen, bekommen Sie den Restbetrag zurückerstattet. Genaueres können sie den AVB (AGB) entnehmen.